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Förderverein Notfallmedizin Holzkirchen und Umgebung e.V.

               
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Mitgliedschaft: (Mindestbeitrag 30€ / Jahr als Spende steuerlich absetzbar)
1 . Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaft kann nicht einem anderen übertragen werden.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Absendung der schriftlichen Aufnahmebestätigung.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und kann nur jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.
5. Der Ausschluss aus dem Verein kann dann erfolgen, wenn das Mitglied wiederholt gegen die Satzung verstoßen hat, die lnteressen des Vereins nach
außen nicht vertritt sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane verstößt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands.