
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der notfallmedizinischen
Versorgung (ärztlicher Notfallrettungsdienst) im Gebiet Holzkirchen und
Umgebung. Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung
notwendiger Einrichtungen für die ärztliche Behandlung akut Erkrankter
in Notfällen (Notfallpatienten) und zur Rettung aus Lebensgefahr, von
medizinischen Geräten und für diese Fälle speziell vorgesehenen
Hilfsmitteln, Medikamenten, Diagnosehilfen und ähnliches sowie deren
Ersatzbeschaffung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinn des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung
(§§51-68 Aa).